Echt der Hammer, was der Chaos Computer Club da aufgedeckt hat: Offenbar besitzen staatliche Behörden eine Software für die Computer-Überwachung, deren Features weit über die engen Grenzen den Verfassungsgerichts-Urteils aus dem Jahre 2008 hinausgehen. Update: Auf netzpolitik.org findet sich ein informatives Interview mit dem Berliner Richter und Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer zu der Unterscheidung zwischen Onlinedurchsuchung und "Quellen-TKÜ" sowie verfassungsrechtlichen Problemen beim Einsatz des Staatstrojaners bei Strafprozessen. Zudem ist die Software offenbar schlampig programmiert. Unklar ist derzeit, wer in welchem Umfang diese Software einsetzt.

Den detaillierten Untersuchungsbericht des CCC kann man hier einsehen. Alexander Svensson hat die wesentlichen Facts in einem sehr netten Video zusammengefaßt:

( Link )

Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, müssen hier m.E. erstens Köpfe rollen und zweitens schnellstens gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden!